Die Platz- und Spielordnung regelt das Miteinander auf dem Platz. Und wenn wir sie alle einhalten, kommen wir gut miteinander aus. Bisher war das ja auch so. Nicht von ungefähr wollen immer mehr zu uns wechseln. Wenn wir einen Aufnahmestopp verhängen während andere Werbeaktionen starten, spricht das doch für sich.

Eine letzte Bitte: Folgt den Anweisungen des Technischen Leiters. Er hegt und pflegt die Plätze - nicht für sich, sondern für DICH und mich und uns alle.
Ab der Spielsaison 1997 gelten ausschließlich die Bestimmungen der nachfolgende Platz- und Spielordnung. Alle bisherigen Bestimmungen treten außer Kraft.


1.

Die Plätze sind mit den Nummern 1, 2, 3 und 4 gekennzeichnet. Auf einer am Clubheim angebrachten Wandtafel ist jedem Platz eine Uhr zugeordnet.

2.

Vor Spielbeginn müssen die Spieler ihre Mitgliedsausweise an dem Haken unter der entsprechenden Uhr aufhängen. An den beiden obersten Haken sind zwei Mitgliedsausweise bei Einzel bzw. vier bei Doppel (je zwei übereinander) für das laufende Spiel aufzuhängen.
An den beiden mittleren Haken wird für die nächste Spielzeit und an den beiden untersten Haken für die übernächste Spielzeit reserviert. Sobald die beiden obersten Haken frei werden, sind die Reservierungen von einem dieser Spieler um je einen Haken höherzuhängen.

3.

Die Uhr ist auf die Zeit des Spielbeginns einzustellen. Die Spielzeit ist solange beliebig, bis eine weitere Belegung erfolgt. Sobald die Reservierung für die nächste Spielpaarung erfolgt, wird die Zeit bei Einzel auf 60 Minuten, bei Doppel auf 90 Minuten begrenzt. Sind die Zeiten im Augenblick der Reservierung bereits abgespielt, so ist der Platz unverzüglich frei zu machen.
Reservierungen können nur von anwesenden Mitgliedern für sich selbst vorgenommen werden und sind nur wirksam, wenn alle Spielpartner ihre Mitgliedskarte aufgehängt haben.
Reservierte Spielzeiten können von anderen Mitgliedern in Anspruch genommen werden, wenn nach 10 Minuten die Beleger nicht anwesend sind.

4.

Vor Spielbeginn ist der Platz zu wässern. Nach Spielende ist der Platz mit den vorhandenen Besen oder Matten abzuziehen, außerdem sind die Linien zu kehren. Die benutzten Besen und Matten sind an den Zwischenzäunen abzustellen bzw. aufzuhängen, um spätere Störungen des Spielbetriebes zu vermelden.

5.

Gäste können nicht unter sich, sondern nur gemeinsam mit Clubmitgliedern spielen, und zwar nur dann, wenn andere Mitglieder dadurch nicht zur Nachreservierung gezwungen werden. Ist 1 Gast am Spiel beteiligt, beträgt die Gastgebühr 5 €, ist an einem Doppel/MIXED mehr als 1 Gast beteiligt, beträgt die Gästegebühr 10 €.

6.

Jedes Spiel mit einem Gast ist vom TC-Mitglied vor Spielbeginn in die am grünen Brett hängende Liste einzutragen. Gleichzeitig oder (bei Abwesenheit des Clubwirtes) nachträglich ist die Gästegebühr zu entrichten.
Wird gespielt ohne dass der Gastspieleintrag zuvor erfolgt ist - aus welchen Gründen auch immer -, so hat das beteiligte TC-Mitglied eine Buße von 15 € zu entrichten.
Derselbe Gast darf auf der Anlage des TC 77 nur 5 Spiele pro Jahr bestreiten, es sei denn, er weist nach, dass er aktives Mitglied in einem anderen anerkannten Tennisclub ist. Sonderregelungen für auswärtige Urlaubsgäste sind mit Zustimmung des Vorstandes möglich.

7.

Spielzeiten für Turniere, Training der Mannschaften und Gruppentraining der Jugend werden durch Aushang bekannt gegeben. Zu den angeführten Zeiten sind die Plätze freizuhalten.

8.

Auf den Plätzen sind montags - freitags ab 17.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztags Erwachsene bevorrechtigt. Die Einschränkung bei Jugendlichen ist aufgehoben, wenn sie mit erwachsenen Clubmitgliedern zusammen spielen.
Die Ablösung von Jugendlichen ist allerdings nur zulässig, wenn erwachsene Mitglieder miteinander spielen wollen

9.

Private Trainerstunden dürfen nur vom Vorstand zugelassene Trainer abhalten. An Sonn - und Feiertagen sind Trainerstunden nicht zulässig. Für die Trainingsstunden steht ausschließlich Platz 1 zur Verfügung. Beginn und Dauer des Trainings sind durch Aushang spätestens am Vortage bekannt zu machen.

10.

Auch für Forderungsspiele steht ausschließlich Platz 1 zur Verfügung. Die Reservierung muss durch Aushang spätestens am Vortage bekannt gegeben werden.
Für Reservierungen nach Ziff. 9 und 10 wird ein Zeitplan ausgehängt, in den die entsprechenden Reservierungszeiten einzutragen sind. Wer zuerst einträgt, hat Vorrecht. Es ist dabei Aufgabe des eintragenden Mitgliedes, sich zu vergewissern, dass kein Verbandsspiel, Clubturnier oder Gruppentraining auf Platz 1 angesetzt ist.

11.

Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen und entsprechender Kleidung betreten werden.

12.

Jedes Mitglied ist für die Sauberkeit der Anlagen mitverantwortlich. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

13.

Alle Vorstandsmitglieder und der Platzwart sind angewiesen, für die Einhaltung der Platz- und Spielordnung zu sorgen und notfalls zuwiderhandelnde Personen von der Anlage zu verweisen.

14.

Über Fragen, die nicht in der Platz- und Spielordnung geregelt sind, befindet der Vorstand bzw. nach dessen Maßgabe der Technische Leiter.

 

Homburg, im Mai 1997

Der Vorstand